IV1775D
Der ausführliche Bericht besteht aus 2 Teilen: Teil A und Teil B. Teil A wird vom zuständigen Gefahrenverhütungsberater erstellt. Teil B wird vom Arbeitgeber ausgefüllt. Der ausführliche Bericht wird vom Arbeitgeber selbst unterschrieben und innerhalb von 10 Tagen dem mit der Aufsicht auf das Wohlbefinden am Arbeitsplatz beauftragten Beamten übermittelt.