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Erste-Hilfe-Register

IV1988D

Ein leichter Unfall, wie unbedeutend er auch ist, muss immer in dieses Erste-Hilfe-Register eingetragen werden. Wenn die davongetragenen Verletzungen im Laufe der Zeit trotzdem schwerwiegende Probleme verursachen, kann der Unfall trotzdem noch als Arbeitsunfall anerkannt werden. Dazu müssen Sie den Unfall bei der Versicherung melden und zwar innerhalb von acht Tagen, nachdem der betroffene Arbeitnehmer Sie von der Verschlimmerung der Verletzung in Kenntnis gesetzt hat. Sie können die gesundheitlichen Kosten, die sich aus der Verletzung ergeben, dann trotzdem noch von der Arbeitsunfallversicherung zurückerstatten lassen.

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Datum Gebruiker Datei
29/10/2019 - 15:39 Sofie Sanders