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Die Leistungen, die Ihr externer Gefahrenverhütungsdienst für das Mindestbudget für Gefahrenverhütung erbringen kann, hängen von der Größe Ihres Unternehmens, den vorhandenen Risiken und der Ausbildung Ihres internen Gefahrenverhütungsberaters ab. Wenn für Sie das Budgetsystem gilt, können Sie nach eigener Wahl ein Dienstleistungspaket zusammenstellen, das auf den sogenannten „Gefahrenverhütungseinheiten“ basiert. Wie funktioniert das in der Praxis?
Unternehmen mit einem Gefahrenverhütungsberater des 1. oder 2. Niveaus arbeiten nicht mit einem festgelegten Basispaket. Das Mindestbudget für Gefahrenverhütung wird zuerst in Gefahrenverhütungseinheiten umgesetzt, die dann nach eigener Wahl für Leistungen des externen Diensts verwendet werden. Dieses Budgetsystem gilt für Unternehmen der Gruppen A, B und C+. Bei C+ geht es um ein Unternehmen, das zur Kategorie C gehört, aber einen Gefahrenverhütungsberater des 1. oder 2. Niveaus beschäftigt.
Eine Gefahrenverhütungseinheit (GE) hat einen Wert von
190,23
einstündige Leistung des Arbeitsarztes
1,25GE
einstündige Leistung eines Gefahrenverhütungsberaters 1. Niveau
1GE
einstündige Leistung des Krankenpflegers/Gefahrenverhütungsberaters 2. Niveau
0,75PE
Ein Unternehmen mit einem Mindestbudget für Gefahrenverhütung von 27.249,75 € verfügt über 143,25 Gefahrenverhütungseinheiten (23.268,25/190,23). Eine ärztliche Untersuchung mit einem Arbeitsarzt und einem Krankenpfleger kostet das Unternehmen zwei Gefahrenverhütungseinheiten pro geleistete Stunde (1,25 GE für den Arbeitsarzt + 0,75 GE für den Krankenpfleger). Für einen halben Tag ärztliche Untersuchung verbraucht das Unternehmen acht Gefahrenverhütungseinheiten, sodass danach noch 135,25 Gefahrenverhütungseinheiten zur Verfügung stehen.
Die Gefahrenverhütungseinheiten können Sie nach eigener Wahl für sämtliche Leistungen des externen Diensts verwenden, die gesetzlichen Aufgaben müssen jedoch weiterhin Priorität haben. Der externe Dienst von Liantis unterteilt seine Dienstleistungen in sechs Produktgruppen, von denen die ersten drei Gruppen Priorität haben. Wenn die gesetzlich auferlegten Aufgaben erfüllt wurden, können Sie über die restlichen Gefahrenverhütungseinheiten für Leistungen aus den anderen Gruppen frei verfügen.
Prioritäts Gruppe 1
Alle Arten ärztlicher Untersuchungen
Prioritäts Gruppe 2
Pflichtaufgaben auf Organisationsebene, wie der Rundgang am Arbeitsplatz und die Teilnahme an den Sitzungen des AGSA
Prioritäts Gruppe 3
Verpflichtungen des Gefahrenverhütungsberaters für psychosoziales Wohlbefinden, u. a. Analyse der psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz, Antrag des Arbeitnehmers auf psychosoziale Intervention oder eine Intervision mit der Vertrauensperson
Gruppe 4
Freie Gefahrenverhütungsaufträge (Analysen, Coaching usw.)
Gruppe 5
Schulungen
Gruppe 6
Bereitstellung von Informationen, darunter Stellungnahmen der Gefahrenverhütungsberater oder des Dokumentationsdiensts, Infositzungen usw.
Wenn Sie trotzdem zu wenig Gefahrenverhütungseinheiten haben, um alle erforderlichen Leistungen zu bezahlen, können Sie zusätzliche Gefahrenverhütungseinheiten zum Preis von
145,84
Sie können die Gefahrenverhütungseinheiten nur in zwei bestimmten Fällen auf das nächste Jahr übertragen:
Für die Verwendung besonderer Leistungen im nächsten Kalenderjahr, wenn diese vor dem 31. Oktober des laufenden Jahres beantragt wurden.
Als Reserve für das nächste Jahr, sofern ein schriftlicher Antrag Ihres Kundenbetreuers vorliegt. Die Reserve ist auf 10 % Ihrer restlichen Gefahrenverhütungseinheiten beschränkt.
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